Der Bogenparcours entfaltet sich in vier einzigartigen Abschnitten und verspricht ein unvergessliches Bogenschießerlebnis mit 29 Zielen.
Im ersten Abschnitt tauchen Sie ein in die Schönheit dichter Wälder, wo das sanfte Rascheln der Blätter und das Zwitschern der Vögel Ihre Sinne beleben. Der Pfad windet sich durch das üppige Grün, während Sie die Ruhe und Gelassenheit der Natur genießen und sich auf Ihr Ziel konzentrieren. Nach dieser inspirierenden Waldpassage erwartet Sie im zweiten Abschnitt ein malerischer Pfad entlang des Mühlentalbachs.
Hier begleitet Sie das beruhigende Plätschern des klaren Wassers, während Sie die natürliche Schönheit der umliegenden Landschaft bewundern. Der Fluss schlängelt sich durch sanfte Wiesen und bewaldete Ufer, und das Licht tanzt auf der Oberfläche, während Sie Ihren Bogen zielsicher führen.
Nach einem sportlichem Anstieg im dritten Abschnitt erwartet Sie eine erfrischende Belohnung im Lindenstüberl mit einer Auswahl an Erfrischungsgetränken.
Im vierten und letzten Teil des Parcours erwartet Sie ein beeindruckender Panoramablick über das weitläufige Almenland. Von diesem erhöhten Standpunkt aus können Sie die majestätischen Gipfel, sanften Hügel und weiten Täler bewundern, die diese Region zu einem wahren Juwel machen. Zum krönenden Abschluss führt der Weg Sie direkt zum Landgasthof Spreitzhofer, wo Sie auf der neu errichteten Sonnenterrasse mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt werden. Genießen Sie das Beste, was das Almenland zu bieten hat, während Sie Ihren Bogensporttag in entspannter Atmosphäre ausklingen lassen.
1) Überprüfe Ausrüstung und Material, wärme dich in deinem eigenen Interesse gut auf.
2) Der Parcours darf erst begangen werden, wenn man sich ordnungsgemäß eingetragen und die Parcoursgebühr entrichtet hat.
3) Parcoursregeln sind gewissenhaft durchzulesen, dies bestätigt ihr durch eure Unterschrift und Anmeldung.
4) Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr!
5) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines geübten Erwachsenen Bogenschützen mit Parcourserfahrung den Parcours benutzen. Ohne ausführliche Einschulung darf kein Anfänger den Parcours begehen!
6) Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Menschen noch Tiere gefährdet sind. Alle Personen müssen beim Abschuss 1,5 m hinter dem Schützen stehen.
7) Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere/Scheiben geschossen werden und ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken. Aus Sicherheitsgründen muss der Abschusspflock berührt werden! Schüsse in die Luft, …absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!
8) 3 Pfeilrunde: es dürfen auf jedes Ziel nur maximal 3 Pfeile abgeschossen werden. Nach einem Körpertreffer ist es untersagt einen weiteren Pfeil auf dasselbe Ziel zu schießen; 2 Pfeilrunde: es dürfen auf jedes Ziel 2 Pfeile geschossen werden. Bei Missachtung erfolgt ein sofortiger Ausschluss sowie Parcoursverbot!
9) Beim Suchen der Pfeile muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen an der Zielscheibe lehnend oder durch ein Kleidungsstück abgesichert werden, damit für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel nicht zum Abschuss freigegeben ist.
10) Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.
11) Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!
12) Einbahnsystem - Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden.
13) Hunde sind zwingend an der Leine zu führen, besonders zum Schutz des Hundes und dem Respekt der Waldtiere gegenüber.
14) Das Begehen des Parcours und das Benützen des Übungsplatzes sind täglich: Sonnenaufgang bis höchstens 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet. Bei Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort einzustellen.
15) Der Parcoursbetreiber und die Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen – oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt.
16) Bei Stark Regen, Sturm, Gewitter, Hochwasser ist der Parcours gesperrt.
Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge.